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Erfolgsaussichten einer guten
sprachlichen Förderung
Das rechtzeitige Erkennen einer Sprachstörung
kann unnötige Fehlentwicklungen ersparen. Der
günstigste Zeitpunkt für eine Beratung liegt vor der
Einschulung.
Je früher die Förderung eines Kindes beginnt, desto
besser sind die Erfolgsaussichten!
Eine Beratung ist in den meisten Kreisen über eine
sonderpädagogische Beratungsstelle für Sprach-
und Stimmgestörte möglich. Nähere Auskünfte
erteilen die Bildungsagenturen.
Sie können sich jedoch auch direkt an uns wenden.
Beratungsstelle
Telefon:
0371/38 16 621
fs-busch-bst@schulen-chemnitz.de
Ansprechpartnerin: Frau Wolffersdorf
Raum 1.24
Sprachstörungen
Sprachstörungen nicht unterschätzen
Das
Auftreten
einer
Sprachstörung
sollte
auf
keinen
Fall
unterschätzt
werden.
In
der
Regel
sind
mit
sprachlichen
Auffälligkeiten
auch
andere
Bereiche
beeinträchtigt,
z.B.
die
Wahrnehmung,
das
Denken,
die
Bewegung
aber
auch
die
Leistungsfähigkeit und das soziale Verhalten.
Sprachstörungen richtig erkennen
Die
verschiedenen
Sprachstörungen
können
einzeln
oder
auch
kombiniert
auftreten.
Aufmerksam
sollte
man
werden,
wenn
das
Kind
im
Vorschulalter
oder
in
den
ersten
Schuljahren
folgende Sprachauffälligkeiten zeigt:
eine Wortfindungsstörung
eine Satzbildungsstörung
eine Störung des Sprachablaufes (Stottern)
eine Sprachverweigerung oder Sprachlosigkeit
eine Störung des Erwerbs der Schriftsprache
(LRS = Lese-Rechtschreib-Schwäche)
eine Lautbildungsstörung (häufiges Verwenden
falscher Buchstaben)
Informationen zu den vier Sprachebenen
Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
Bei
Schülerinnen
und
Schülern
sowie
Schulanfängerinnen
und
Schulanfängern,
die
aufgrund
von
sprachlichen
Beeinträchtigungen
im
schulischen
Lernen
benachteiligt
sind
bzw.
es
aus
pädagogischer
Sicht
zu
einer
Benachteiligung
kommen
kann,
sollte
das
Verfahren
zur
Feststellung
des
sonderpädagogischen
Förderbedarfs
im
Bereich
Sprache
durchgeführt
werden.
Ziel
dieser
Überprüfung
ist
eine
differenzierte
Darstellung
der
vorhandenen
Beeinträchtigungen
und
der
daraus
resultierenden
Fördermaßnahmen,
um
ein
erfolgreiches
schulisches Lernen zu ermöglichen.
In
der
Regel
veranlasst
die
Schule
des
Kindes
die
Feststellung
des
sonderpädagogischen
Förderbedarfs.
Bei
Schulanfängerinnen
und
Schulanfängern
übernimmt
die
Grundschule,
an
der
das
Kind
angemeldet
ist,
diese
Aufgabe.
Ebenso
ist
es
möglich,
dass
der
Antrag
von den Eltern gestellt wird.
Ablaufplan
zur Beratung und Feststellung von sonderpäda-
Elterninformation
zur Feststellung von sonderpädago-
gogischen Förderbedarf vom Landesamt für Schule und Bildung
gischem Förderbedarf (auch in 20 anderen Sprachen)
Welche Entscheidungen sind durch das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
möglich?
4. Wer sind die Ansprechpartner*innen in der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache?
Frau Wolffersdorf
Tel.: 0371/38 16 621
Ernst Wabra-Straße 34
Raum 1.24
09123 Chemnitz
Post bitte an:
Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Ernst Busch“ Chemnitz
Ernst Wabra-Straße 34
09123 Chemnitz
Abkürzungen:
LaSuB - Landesamt für Schule und Bildung Standort Chemnitz
RZB - Regierungsbezirk
SHS - Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
MSD - Mobiler Sonderpädagogischer Dienst
GS - Grundschule
MS - Mittelschule
OS - Oberschule
SchulG - Schulgesetz
SOFS - Schulordnung Förderschulen
Aufnahme Schule mit dem
Förderschwerunkt Sprache
„Ernst Busch“ Chemnitz
Therapeutische
Unterstützung
(Logopädie u. ä.)
Überprüfung eines
Sonderpädagogischen
Förderbedarfs in einem
anderen Bereich
Stützpunktschule mit
Sprachheilpädagogen
Beratung durch
förderpädagogische
Beratungsstelle
Sonderpädagogischer
Förderbedarf (Sprache)
liegt vor
liegt nicht vor
Inklusion in
Regelschule
Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
„Ernst Busch“ Chemnitz
Der Mensch ist nur Mensch durch Sprache.
Wilhelm von Humboldt