Transparenzhinweis

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Infor- mationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungs- vorhaben betroffen sind.
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Herzlich Willkommen

Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache

„Ernst Busch“ Chemnitz

Wir sprechen miteinander. An unserer Schule unterrichten wir Kinder und Jugendliche mit sonder- pädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache. 19 Klassen Klassenstufen 1 - 6 und 8 - 10 Weiterhin betreuen wir die inklusiv unterrichteten Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Sprache in Grundschulen der Stadt Chemnitz sowie Oberschulen und Gymnasien in den Bereichen der Landesämter für Schule und Bildung in den Standorten Chemnitz und Zwickau.

Elterninformation für das Schuljahr 2023/24

Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Ernst Busch“ Chemnitz
Wir sprechen miteinander.

Vorgehen bei Krankheit des Kindes

1. Meldung vor der 1. Unterrichtsstunde 1. Krankheit / Fehlen mit Angabe der voraussichtlichen 1. Dauer und des Grundes im Sekretariat telefonisch: 0371 381660 (auch Anrufbeantworter) per E-Mail: fs-busch@schulen-chemnitz.de 2. schriftliche Entschuldigung 2. spätestens am dritten Fehltag einreichen ärztliche Bescheinigung formlose Entschuldigung durch die Eltern bis zu 5 Tage ab dem 6. Fehltag ärztliche Bescheinigung erforderlich Tipp: Für Sie und uns ist es am einfachsten, wenn Sie am ersten Fehltag vor der ersten Unterrichtsstunde eine E-Mail schreiben. Dies gilt auch gleich als schriftliche Entschuldi- gung. Wir akzeptieren auch gescannte bzw. abfotografierte ärztliche Bescheinigungen.