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Erfolgsaussichten einer guten

sprachlichen Förderung

Das rechtzeitige Erkennen einer Sprachstörung kann unnötige Fehlentwicklungen ersparen. Der günstigste Zeitpunkt für eine Beratung liegt vor der Einschulung. Je früher die Förderung eines Kindes beginnt, desto besser sind die Erfolgsaussichten! Eine Beratung ist in den meisten Kreisen über eine sonderpädagogische Beratungsstelle für Sprach- und Stimmgestörte möglich. Nähere Auskünfte erteilen die Bildungsagenturen. Sie können sich jedoch auch direkt an uns wenden.

Beratungsstelle

Telefon: 0371/38 16 621 fs-busch-bst@schulen-chemnitz.de Ansprechpartnerin: Frau Wolffersdorf Raum 1.24

Sprachstörungen

Sprachstörungen nicht unterschätzen

Das Auftreten einer Sprachstörung sollte auf keinen Fall unterschätzt werden. In der Regel sind mit sprachlichen Auffälligkeiten auch andere Bereiche beeinträchtigt, z.B. die Wahrnehmung, das Denken, die Bewegung aber auch die Leistungsfähigkeit und das soziale Verhalten.

Sprachstörungen richtig erkennen

Die verschiedenen Sprachstörungen können einzeln oder auch kombiniert auftreten. Aufmerksam sollte man werden, wenn das Kind im Vorschulalter oder in den ersten Schuljahren folgende Sprachauffälligkeiten zeigt: eine Wortfindungsstörung eine Satzbildungsstörung eine Störung des Sprachablaufes (Stottern) eine Sprachverweigerung oder Sprachlosigkeit eine Störung des Erwerbs der Schriftsprache (LRS = Lese-Rechtschreib-Schwäche) eine Lautbildungsstörung (häufiges Verwenden falscher Buchstaben) Informationen zu den vier Sprachebenen

Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf

Bei Schülerinnen und Schülern sowie Schulanfängerinnen und Schulanfängern, die aufgrund von sprachlichen Beeinträchtigungen im schulischen Lernen benachteiligt sind bzw. es aus pädagogischer Sicht zu einer Benachteiligung kommen kann, sollte das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache durchgeführt werden. Ziel dieser Überprüfung ist eine differenzierte Darstellung der vorhandenen Beeinträchtigungen und der daraus resultierenden Fördermaßnahmen, um ein erfolgreiches schulisches Lernen zu ermöglichen. In der Regel veranlasst die Schule des Kindes die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern übernimmt die Grundschule, an der das Kind angemeldet ist, diese Aufgabe. Ebenso ist es möglich, dass der Antrag von den Eltern gestellt wird. Ablaufplan zur Beratung und Feststellung von sonderpäda- Elterninformation zur Feststellung von sonderpädago- gogischen Förderbedarf vom Landesamt für Schule und Bildung gischem Förderbedarf (auch in 20 anderen Sprachen)

Welche Entscheidungen sind durch das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf

möglich?

4. Wer sind die Ansprechpartner*innen in der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache?

Frau Wolffersdorf Tel.: 0371/38 16 621 Ernst Wabra-Straße 34 Raum 1.24 09123 Chemnitz Post bitte an: Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Ernst Busch“ Chemnitz Ernst Wabra-Straße 34 09123 Chemnitz

Abkürzungen:

LaSuB - Landesamt für Schule und Bildung Standort Chemnitz RZB - Regierungsbezirk SHS - Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache MSD - Mobiler Sonderpädagogischer Dienst GS - Grundschule MS - Mittelschule OS - Oberschule SchulG - Schulgesetz SOFS - Schulordnung Förderschulen
Aufnahme Schule mit dem Förderschwerunkt Sprache „Ernst Busch“ Chemnitz
Therapeutische Unterstützung (Logopädie u. ä.)
Überprüfung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs in einem anderen Bereich
Stützpunktschule mit Sprachheilpädagogen
Beratung durch förderpädagogische Beratungsstelle
Sonderpädagogischer Förderbedarf (Sprache)
liegt vor
liegt nicht vor
Inklusion in Regelschule
Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Ernst Busch“ Chemnitz
Der Mensch ist nur Mensch durch Sprache.
Wilhelm von Humboldt