© Chemnitz 2024
Fragen und Antworten
Schulalltag
Sollten
Sie
hier
keine
Lösung
für
Ihr
Problem
bzw.
Antworten
auf
Ihre
Fragen
finden,
kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per Email. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Was muss ich machen, wenn mein Kind erkrankt?
Bitte
melden
Sie
Ihr
Kind
am
Tag
der
Erkrankung
bzw.
des
Fehlens
in
der
Schule
bis
zur
ersten
Unterrichtsstunde
(7:30
Uhr)
ab.
Eine
schriftliche
Entschuldigung
durch
die
Erziehungsberechtigten
reichen
Sie
bitte
spätestens
am
dritten
Tag
der
Erkrankung
nach.
Ab
dem
sechsten
Tag
ist
ein
ärztliches
Attest
zwingend
erforderlich.
Bitte
beachten
Sie,
dass
alle
Fehltage
pünktlich
schriftlich
entschuldigt
sein müssen, da diese
sonst als unentschuldigt
gelten.
Ist die Beurlaubung meines Kindes möglich?
Die
Beurlaubung
einer/eines
Schülerin/Schülers
ist
laut
ASchO
Abschnitt
III
§
10
nur
aus
wichtigen
Gründen
und
auf
Antrag
der
Erziehungsberechtigten
möglich.
Je
nach
der
Dauer
der
Beurlaubung
entscheidet
die
Klassenleitung,
die
Schulleitung
oder
die
Schulaufsichtsbehörde.
Besprechen
Sie
Ihr
Anliegen
bitte
als
erstes
mit
der/dem
Klassenlehrerin/Klassenlehrer Ihres Kindes.
Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
„Ernst Busch“ Chemnitz
Kontakt
Sekretariat: Frau Liebing
Ernst-Wabra-Straße 34
09123 Chemnitz
1. OG
Tel.:
0371/38 16 60
Fax:
0371/38 16 626
E-mail: fs-busch@schulen-
chemnitz.de