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Hausordnung
Diese Hausordnung gilt für die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Ernst Busch“, Chemnitz.
An unserer Schule soll ein harmonisches und ruhiges Arbeitsklima herrschen. Höflichkeit, Respekt, gegenseitige Rücksichtnahme und
Achtung vor der Leistung anderer sollen selbstverständlich sein. Unsere Schule soll durch ihr Erscheinungsbild und den rücksichtvollen
und gewaltfreien Umgang ein Umfeld für ein erfolgreiches und gutes Lernen bieten.
In diesem Sinne regelt unsere Hausordnung Grundlagen und legt Rechtsbeziehungen für alle sich in unserer Schule befindlichen
Personen fest. Das Hausrecht übt die Schulleitung aus (Sächs. SchulG § 42 Abs. 1). Weisungsberechtigt für die Einhaltung dieser
Hausordnung sind Schulleitung, Lehrer und das technische Personal. Die Be-lehrung zur vorliegenden Hausordnung ist zu
Halbjahresbeginn vom Klassenlehrer durchzuführen.
Neben der Hausordnung sind Verwaltungsvorschriften und die geltende Schulordnung zu beachten. Verstöße gegen unsere
Hausordnung können gemäß dem Sächsischen Schulgesetz geahndet werden. Da es nicht möglich ist, jeden eventuell auftretenden
Fall einzeln zu erfassen, ist die vorliegende Hausordnung als Rahmenordnung zu verstehen. Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im
Text das generische Maskulin verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.
Aufenthalt in der Schule
1.
Alles, was den Schulbetrieb und den Schulfrieden stört, ist zu unterlassen.
2.
Unsere Schule ist ab 7.15 Uhr geöffnet. Früher eintreffende Schüler, die nicht im Hort angemeldet sind, halten sich vor dem
Schulgelände auf.
3.
Eltern verabschieden sich von ihrem Kind an der Eingangstür.
4.
Schüler mit späterem Unterrichtsbeginn betreten die Schule mit dem Pausenklingeln vor der nächsten Unterrichtseinheit.
(Ausnahme Pkt. 5)
5.
Hortkinder werden vor und nach dem Unterricht generell durch den Hort betreut.
6.
Nicht-Hortkinder der Klassen 1 bis 6 verlassen nach Unterrichtsschluss unverzüglich, jedoch spätestens 15 min danach, das
Schulgelände. Das Warten auf das Taxi, die öffentlichen Verkehrsmittel bzw. Abholpersonen ist auf dem Schulgelände nicht
gestattet.
7.
Schüler älterer Klassen warten im zugewiesenen Bereich auf ihr Taxi. Sie sind verpflichtet, sich in der Taxiliste auszutragen.
8.
Schüler und schulfremde Personen betreten und verlassen das Schulgebäude ausschließlich durch den Haupteingang.
9.
Das Verlassen des Schulgrundstückes durch Schüler während der Schulzeit ist verboten.
10.
Fachräume dürfen nur mit Erlaubnis des Lehrers betreten werden. Es gelten die Fachraumordnungen.
11.
Zur Aufbewahrung der Oberbekleidung und Straßenschuhe sind die Gardeoben zu nutzen. Jeder achtet eigenständig auf Ordnung.
12.
Die Schüler der Klassen 1 bis 6 tragen im Schulgebäude Wechselschuhe. Diese Schuhe sollten, um Unfälle zu vermeiden, fest am
Fuß sitzen und eine feste Sohle haben.
13.
Bälle jeglicher Art werden in den Pausen ausschließlich im Freien und in den zugewiesenen Bereichen benutzt.
14.
Auf dem gesamten Schulgelände gilt Fahr- und Parkverbot. Ausnahmen gelten z.B. für Lieferdienste, Kinderfahrzeuge während der
Ganztagsbetreuung und Ausnahmeregelungen durch die Schulleitung.
15.
Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Schulgelände bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Fahrräder werden
ausschließlich an den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt.
16.
Die Schüler sollten ein gesundes Frühstück mitbringen, koffeinhaltige Getränke wie Cola und Energy-Drinks sind zu Hause zu
lassen.
17.
Auf dem gesamten Schulgelände gibt es ein Rauch- und Alkoholverbot.
Unterricht
1.
Mit dem Vorklingeln befindet sich jeder Schüler an seinem arbeitsbereiten Platz. (Ausnahmen bilden Wechsel in die Fachräume)
2.
Der Lehrer beginnt und beendet die Unterrichtsstunde.
3.
Fehlende Hausaufgaben und Arbeitsmittel werden vor Unterrichtsbeginn dem Lehrer eigenständig mitgeteilt.
4.
Während der Pause halten sich alle Schüler in den eigenen Klassenzimmern auf. Bei schönem Wetter ist die Hofpause für alle
Schüler verpflichtend. In den anderen Pausen halten sich die Schüler vorrangig in ihren Klassenräumen auf.
5.
Mutwillige Störungen werden nicht geduldet. Bei Verstößen erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Sächsischem
Schulgesetz.
Ordnung und Sicherheit
1.
Das Öffnen und Schließen der Fenster sowie die Betätigung des Sonnenschutzes erfolgt durch die Lehrer. Die Heizung sowie alle
elektrischen Geräte werden nur von den Lehrkräften bedient.
2.
Jede Klasse bestimmt einen Dienst, der für Sauberkeit und Ordnung im Klassenzimmer sorgt. Dieser achtet beim Verlassen des
Raumes darauf, das Licht auszuschalten und die Tür zu schließen.
3.
Die sanitären Anlagen sind von den Benutzern in einem hygienisch sauberen Zustand zu halten und nur zweckentsprechend zu
benutzen. Die Toilettentüren sind geschlossen zu halten. Für Abfälle und Wertstoffe sind die dafür vorgesehenen Behälter zu
benutzen. Wir verhalten uns umweltbewusst, Mülltrennung ist uns wichtig.
4.
Als Pausenhof werden ausschließlich die festgelegten Bereiche genutzt.
5.
Die Aufsichten werden durch die Lehrer und andere mit der Aufsicht betraute Personen (z.B. Schüleraufsicht) ausgeübt. Ihren
Anweisungen ist Folge zu leisten.
6.
Die Nutzung elektronischer Geräte ist im gesamten Schulgelände durch Schüler nur mit Erlaubnis des Lehrers gestattet. Wird
diese Erlaubnis nicht erteilt, sind private technische Geräte ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren.
7.
Ton- und Bildaufnahmen mittels digitaler Geräte aller Art (z.B. Smartphone, Tablet) durch Schüler sind in der Schule und bei
Schulveranstaltungen verboten, sofern diese nicht für die Unterrichtsgestaltung notwendig sind. Die Erlaubnis dazu erteilt der
Lehrer.
8.
Bei Zuwiderhandlung gegenüber Punkt 6 und 7 wird das Gerät eingezogen. Die Rückgabe erfolgt an die Sorgeberechtigten.
9.
Das Mitbringen von Waffen, Waffenimitationen, Messern, Glasflaschen, Feuerzeugen und ähnlichem ist verboten.
10.
Auf dem gesamten Schulgelände sind der Besitz, der Konsum und das Handeln mit jeglicher Art von Suchtmitteln verboten. Es
besteht ein striktes Verbot an unserer Schule Cannabisprodukte mit sich zu führen – gleich in welcher Menge und Form. Dies gilt
für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen.
Sollten Schüler, unabhängig davon ob sie minderjährig- oder volljährig sind, gegen diese Regeln verstoßen, werden in jedem Fall
erziehungs- und ordnungsrechtliche Maßnahmen geprüft. Der Konsum im öffentlichen Raum ist in 100 m Luftlinie um unseren
Eingangsbereich und 100 m Luftlinie um die Turnhalle untersagt. (CanG Stand 01.04.2024)
11.
Radikales Gesinnungsgut, Rassismus, politische Werbung, Diskriminierung und Gewalt in jeglicher Form und Darstellung werden
an unserer Schule nicht geduldet und sind verboten.
Haftung
1.
Sämtliche Räume, Einrichtungen und Lehr- und Lernmittel werden schonend und sorgsam behandelt. Bei mutwilliger und
fahrlässiger Beschädigung oder Verunreinigung von Schuleigentum oder der Sachen eines anderen wird der Verursacher zur
Verantwortung gezogen und Schadensersatz gefordert.
2.
Sämtliche private Sachen und Wertgegenstände sind durch die Schule nicht versichert. Es besteht kein Haftpflichtdeckungssatz.
3.
Bei unberechtigtem Verlassen des Schulgeländes ist die Aufsichtspflicht der Schule erloschen. Schadenersatzansprüche können
nicht geltend gemacht werden.
Unfälle, Gefahren, Katastrophen
1.
Der im Schulgebäude aushängende Flucht- und Rettungsplan ist zur Kenntnis zu nehmen und im Gefahrenfall zu befolgen.
2.
Die Brandschutztüren in den Fluren sind immer offen zu halten. Die gekennzeichneten Fluchtwege sind freizuhalten. Die
Fluchttüren sind nicht zu verstellen.
3.
Es gilt die Brandschutzordnung.
Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
„Ernst Busch“ Chemnitz