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Was muss ich machen, wenn mein Kind erkrankt?
Bitte melden Sie Ihr Kind am Tag der Erkrankung bzw. des Fehlensin der Schule bis 7:30 Uhrab. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten reichen Sie bitte spätestens am dritten Tagder Erkrankung nach. Ab dem sechsten Tagist ein ärztliches Attestzwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass alle Fehltagepünktlich schriftlichentschuldigt sein müssen, da diese sonst als unentschuldigt gelten.
Ist die Beurlaubung meines Kindes möglich?
Die Beurlaubung eines Schülers ist laut ASchO Abschnitt III § 10 nur aus wichtigen Gründen und auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Je nach der Dauer der Beurlaubung entscheidet der Klassenleiter, die Schulleitung oder die Schulaufsichtsbehörde. Besprechen Sie Ihr Anliegen bitte als erstes mit dem Klassenlehrer Ihres Kindes.
Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache„Ernst Busch“ Chemnitz