© Chemnitz 2023

Fragen und Antworten

Schulalltag

Sollten   Sie   hier   keine   Lösung   für   Ihr   Problem   bzw.   Antworten   auf   Ihre   Fragen   finden, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per Email. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Was muss ich machen, wenn mein Kind erkrankt?

Bitte   melden   Sie   Ihr   Kind   am   Tag   der   Erkrankung   bzw.   des   Fehlens    in   der   Schule bis   zur   ersten   Unterrichtsstunde   (7:30   Uhr)    ab.   Eine   schriftliche   Entschuldigung durch   die   Erziehungsberechtigten   reichen   Sie   bitte   spätestens   am   dritten   Tag    der Erkrankung    nach.    Ab    dem    sechsten    Tag     ist    ein    ärztliches    Attest     zwingend erforderlich.   Bitte   beachten   Sie,   dass   alle   Fehltage    pünktlich   schriftlich    entschuldigt sein müssen, da diese sonst als unentschuldigt  gelten.

Ist die Beurlaubung meines Kindes möglich?

Die   Beurlaubung   eines/einer   Schüler*in   ist   laut   ASchO   Abschnitt   III   §   10   nur   aus wichtigen   Gründen   und   auf   Antrag   der   Erziehungsberechtigten   möglich.   Je   nach   der Dauer   der   Beurlaubung   entscheidet   die   Klassenleitung,   die   Schulleitung   oder   die Schulaufsichtsbehörde.   Besprechen   Sie   Ihr   Anliegen   bitte   als   erstes   mit   dem/der Klassenlehrer*in Ihres Kindes.
Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Ernst Busch“ Chemnitz

Kontakt

Sekretariat: Frau Liebing Ernst-Wabra-Straße 34 09123 Chemnitz 1. OG Tel.: 0371/38 16 60 Fax: 0371/38 16 626 E-mail: fs-busch@schulen- chemnitz.de